Weit über Sachsens Grenzen hinaus hat seinerzeit das, am 21. Juni 1908 zwischen Leipzig und Grimma verübte, «Großsteinberger» Verbrechen Aufsehen erregt. Nicht nur, weil ein unschuldiges blühendes Mädchen bei Verteidigung ihrer weiblichen Ehre ruchloser Verbrecherhand in besonders tragischer Weise zum Opfer fiel, sondern vor allem auch um deswillen, weil es zunächst durchaus nicht gelingen wollte, die Person des Täters festzustellen, obwohl dieser mit ganz außerordentlicher Dreistigkeit zu Werke gegangen war.
Die Hoffnung, dass die Tat jemals noch ihre Sühne finden werde, hatte man bereits fast völlig aufgegeben, als eine Reihe glücklicher Umstände auf die richtige Spur hindeuteten und schließlich auch die Überführung des Täters noch gelingen ließen.